Das Österreichische Umweltzeichen – Nachhaltige Finanzprodukte

Geld anlegen und auf ökologische Aspekte achten – passt das zusammen? Bei der Wahl nachhaltiger Finanzprodukte kommt es ganz auf die Umweltfreundlichkeit der Investments an. Seit 2004 hilft das Österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte, ökofreundliche Produkte von leeren Nachhaltigkeitsversprechen zu unterscheiden. Es prämiert Green Bonds und nachhaltige Fonds, Spar- und Giroprodukte, wenn sie Branchen und Projekte finanzieren, die sich positiv auf das Ökosystem und die Gesellschaft auswirken. Bedenkliche Branchen, wie beispielsweise fossile Energien oder Rüstung, dürfen nicht unterstützt werden. 

Entwickelt wurden die Richtlinien vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Erfüllung der geforderten Kriterien wird von einer qualifizierten Prüfstelle bestätigt, die der Antragssteller aus einem vom VKI bereitgestellten Prüferpool auswählt.  Für den Konformitätsnachweis notwendige Unterlagen beinhalten beispielsweise Kriterienkataloge, Unternehmensprofile und Qualitätshandbücher.

Green Bonds und nachhaltige Giro- und Sparprojekte haben die Finanzierung umweltfreundlicher Projekte als Ziel. Prämierungswürdige Nachhaltigkeits-, Öko oder Ethikfonds richten ihre Anlagepolitik nach ökologischen und sozialen Kriterien aus und sind auch aufgrund ihrer Managementprozesse nachhaltiger als vergleichbare Produkte.

Das Umweltzeichen dient auch im Bereich der Finanzprodukte als Wegweiser, um eine lebenswerte Zukunft aufzubauen. Entsprechend streng sind die Schlüsselkriterien der Richtlinie UZ 49:

  • Die Auswahlkriterien des Finanzprodukts: Das nachhaltige Finanzprodukt muss Unternehmen, Emittenten oder Projekte auswählen, die positive Leistungen für Umwelt und Soziales bringen. Projekte in Zusammenhang mit Atomkraft, Rüstung, fossilen Brennstoffen, Kohle, Erdöl, Gentechnik, Menschen – oder Arbeitsrechtsverletzungen dürfen nicht gefördert werden.
  • Qualitätsanforderungen gewährleisten bestimmte Standards und die nachvollziehbare Umsetzung der Auswahlkriterien.
  • Durch Transparenzanforderungen wird gewährleistet, dass AnlegerInnen über die nachhaltige Anlagestrategie, das Portfolio und darin befindliche Emissionen, Titel oder Projekte aufgeklärt werden. Die Informationen sind gemäß den europäischen Transparenzleitlinien für Nachhaltigkeitsfonds von EUROSIF (European Sustainable and Responsible Investment Forum) darzustellen. Eine transparente Beschreibung finanzierter Projekte ist auch für Nicht-Wertpapierfonds im Infrastrukturbereich, nachhaltige Giro- und Sparprodukte und Green Bonds notwendig.

Anbieter, die den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens entsprechen, unterstützen ein ressourceneffizientes Kreislaufwirtschaftssystem und damit langfristig positive ökologische und soziale Entwicklungen.

Quelle:

https://www.umweltzeichen.at/de/f%C3%BCr-interessierte/richtlinien/

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